Landgericht urteilt: Drosselung der Senec-PV-Speicher ist Sachmangel
Das Landgericht Bielefeld hat einen Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises eines Senec-Stromspeichersystems verurteilt. Der PV-Speicher derPhotovoltaik-Anlage des klagenden Verbrauchers war von einer Leistungsdrosselungen betroffen. Das Urteil vom 23. Januar 2025 stellt laut Dr. Stoll & Sauer einen bedeutenden Erfolg für Verbraucher:innen dar und bestätigt, dass die von Senec vorgenommene Drosselung der Kapazität der PV-Speicher einen erheblichen Sachmangel darstellt.
Senec-Stromspeicher stehen seit 2022 wegen Brandfällen und technischer Probleme in der Kritik. Nachdem mehrere Geräte Feuer gefangen hatten, hatte das Unternehmen tausende Speicher per Software-Update in ihrer Kapazität begrenzt. Viele Verbraucher:innen müssen durch diese Leistungsdrosselung finanzielle Verluste hinnehmen. Mittlerweile tauscht das Senec die betroffenen PV-Speicher gegen neue aus, die mit LFP-Batteriezellen bestückt sind und die daher deutlich sicherer sein sollen.
Drosselung der Senec-PV-Speicher ist ein Sachmangel
Einigen Verbraucher:innen reichten die Entschädigungsangebote von Senec nicht aus und sie leiteten rechtliche Schritte ein. Das LG Bielefeld hat sich nun deutlich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Die wichtigsten Punkte des Urteils laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer:
- Die Klägerin erwarb eine Photovoltaik-Anlage mit dem Senec.Home V3 hybrid duo Stromspeicher sowie einer Wallbox und einem Erweiterungsmodul.
- Wegen der Brandgefahr setzte Senec die Speicherkapazität auf nur noch 70 Prozent herab.
- Die Klägerin forderte die Beklagte mehrfach auf, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – erfolglos.
- Das Gericht stellte fest, dass die Kapazitätsdrosselung einen erheblichen Mangel darstellt und die Klägerin wirksam vom Vertrag zurücktreten konnte.
- Die Beklagte wurde zur Rückzahlung der Kaufpreises nebst Zinsen verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Speichers. Davon betroffen ist auch der Erweiterungsspeicher.
- Das Gericht sah die angebotenen Kulanzzahlungen von Senec nicht als ausreichend an. Das Urteil ist laut Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorläufig vollstreckbar und noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Bielefeld bestätigt nun, dass Verbraucher:innen nicht auf defekten oder gedrosselten Geräten sitzenbleiben müssen. Die Drosselung der Senec-PV-Speicher stellt eine wesentliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit dar, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbraucher:innen zu prüfen, ob sie noch innerhalb der Gewährleistungsfrist sind. Eine Rückforderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag sei möglich. Zudem können betroffene Verbraucher:innen eine kostenlose Ersteinschätzung über den Senec Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nutzen.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH