Ausschreibung für PV-Freiflächen Dezember 2024 stark überzeichnet
![Close-Up auf eine Freiflächenanlage](https://www.solarserver.de/wp-content/uploads/AdobeStock_areporter-1-800x533.jpg)
Die jüngsten Ausschreibung für PV-Freiflächen präsentierte sich als erneut kräftig überzeichnet. Das teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Ausschreibung betraf PV-Freiflächenanlagen und sonstige Anlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind (Solaranlagen des ersten Segments). Der Gebotstermin war der 1. Dezember 2024. Auch die jüngste Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden war überzeichnet gewesen.
Konkret war die die Ausschreibung für PV-Freiflächen in Deutschland um mehr als das Zweifache überzeichnet. Die ausgeschriebene Menge betrug in dieser Runde 2.148 Megawatt (MW). Von den 524 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 4.708 MW hat die Behörde 242 Gebote mit einem Umfang von 2.150 MW bezuschlagt. Es wurden 45 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen.
Durchschnittswert bei 4,76 Cent/kWh
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 3,88 ct/kWh und 4,95 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 4,76 ct/kWh und damit um ca. 6 % unter dem Wert der Vorrunde (5,05 ct/kWh). Letztmalig wurden in der Gebotsrunde im Februar 2019 solch niedrige Zuschlagswerte erzielt.
Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Gebotsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (916 MW, 120 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge).
Die durch das Solarpaket I beschlossenen Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW sowie zur Privilegierung von sogenannten besonderen Solaranlagen konnten in dieser Gebotsrunde erneut nicht angewendet werden, da diese weiterhin unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen.
Erstmals in einer Ausschreibung fanden die Vorgaben zur Erfüllung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien Anwendung, die ebenfalls durch das Solarpaket I eingeführt wurden. Diese Kriterien verbessern die Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft weiter.
„Die eingegangene Gebotsmenge bei der Freiflächenausschreibung übersteigt das Ausschreibungsvolumen erneut sehr deutlich. Der anhaltend hohe Wettbewerb sorgt für eine weitere Reduktion der Zuschlagswerte. Der Förderbedarf von neuen Freiflächenanlagen sinkt damit noch weiter“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
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