Senec: weiteres Landgericht-Urteil verpflichtet zur Rücknahme

Symbolbild von Justitia-Figur mit verbundenen Augen sowie dem Urteilshammer - Symbolbild für Klage gegen Balkonkrafterk-VerbotFoto: Studio_east / stock.adobe.com
Das Landgericht Stuttgart verfügte die Rücknahme einer PV-Anlage mit Senec-Speicher durch den Händler.
Erneut hat ein Landgericht einen Händler verpflichtet, eine PV-Anlage mit Senec-Batteriespeicher vollständig zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Auch die Stuttgarter Richter sahen in der Drosselung des Speichers einen Sachmangel.

Speicherspezialist Senec muss ein weiteres Urteil eines Landesgerichtes hinnehmen, das die Rücknahme eines Stromspeichers durch einen Händler anordnet. Das Landgericht Stuttgart habe damit einem betroffenen Verbraucher Recht gegeben, teilte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mit. Demnach müsse der Senec-Händler die komplette Photovoltaikanlage inklusive des gelieferten Senec-Stromspeichers zurücknehmen. Leistungsdrosselungen des Batteriespeichers und Sicherheitsmängel wie potenzielle Brandgefahr habe das Gericht als Sachmangel gewertet. Mit Urteil vom 10. Oktober 2024 verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme der Anlage und ferner zur Zahlung von 16.735,26 Euro (Az.: 55 O 45/24).

Bereits in der vergangenen Woche hatte der Solarserver über ein ähnlich lautendes Urteil des Landgerichtes Bielefeld berichtet und die Vorgeschichte beschrieben, in denen Verbraucher mit Batteriebränden und Leistungsdrosselungen der Speicher konfrontiert waren. In dem Beitrag hatte die Kanzlei auf Anfrage erklärt, mehr als 1.000 Verfahren in Zusammenhang mit Senec zu verfolgen.

„Drosselung keine Sicherheitsmaßnahme“

Laut Dr. Stoll & Sauer habe der Kläger in dem jüngsten eine Photovoltaikanlage mit 20 Modulen (7,5 kWp) und einem Senec Home V3 Hybrid Duo Stromspeicher (5,0 kWh) erworben. Nachdem bundesweit Brände in anderen Speichern auftraten, kam es bei Verbrauchern nachträglich zu Kapazitätsdrosselungen. Dadurch sanken die ursprünglichen Leistungsdaten erheblich. So reduzierten sich die Entladeleistung von 3.750 Watt (W) auf 960 W und die Beladeleistung von 1.825 W auf 920 W. Das Gericht wertete dies als erheblichen Sachmangel, da der Speicher nicht mehr die vertraglich vereinbarte Leistung erbringt.

Die Beklagte habe mit einer „Sicherheitsmaßnahme“argumentiert – das Gericht jedoch eine unzulässige Einschränkung des Leistungsversprechens gesehen. Zusätzlich habe das Gericht festgestellt, dass Montagefehler (z. B. beschädigte Dachziegel, Wassereinbruch) und die bekannte Brandgefahr der Batterien weitere gravierende Mängel darstellten. Das Urteil sei vorläufig vollstreckbar und eine Berufung möglich.

Das Landgericht Stuttgart habe mit diesem Urteil bestätigt, dass Verbraucher nicht auf mangelhaften oder gedrosselten Stromspeichern sitzen bleiben müssen, so das Fazit der Kanzlei. Die nachträgliche Drosselung stellt eine unzulässige Einschränkung dar, die zu einem Sachmangel und somit zu Rücktrittsrechten führt. Das Landgericht Bielefeld hatte ähnlich geurteilt.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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