Zukunft des EEG: Differenzverträge und PPA statt Marktprämien

Freiflächen-Solarpark.Foto: protectnature / stock.adobe.com
Anschlusslösungen für die Finanzierung großer Solarparks sind gefragt.
Agora Energiewende schlägt eine EU-konforme Förderung großer PV-Anlagen und Windparks an Land vor. Die Kernbotschaft: das Marktprämienmodell durch Differenzkontrakte zu ersetzen und mit langfristigen Stromverträgen (PPA) zu ergänzen.

Agora Energiewende hat eine Studie vorgestellt, die Lösungen anbieten will, um die Zukunft des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zu gestalten. Dabei geht es um die Etablierung von Differenzverträgen (CfD) in Kombination mit langfristigen Stromverträgen (PPA). Die kommende Bundesregierung habe die Aufgabe, den deutschen Strommarkt zukunftsfest an neue EU-Vorgaben anzupassen. Das erklärte das Studienhaus zum Hintergrund. Ein zentraler Pfeiler dieser Reform des Strommarktdesigns sei die Neuausrichtung der Vergütung für Wind- und Solaranlagen im Rahmen des EEG.

Die Agora-Studie schlägt eine Kombination aus staatlichen und marktbasierten Instrumenten vor. Er fokussiert dabei insbesondere auf Wind-an-Land-Anlagen und Freiflächen-Solaranlagen. Beide Technologien erzeugen schon heute einen Großteil des erneuerbaren Stroms in Deutschland. Für ihren weiteren Ausbau sind bis 2030 unter anderem jährliche Investitionen von rund 15 Milliarden Euro erforderlich.

Referenz- statt individuelle Anlage

Ein Punkt sei die Weiterentwicklung des Marktprämienmodells zu finanziellen Differenzverträgen (CfDs). So würde nicht mehr die Stromerzeugung einer individuellen Anlage, sondern die Erzeugung einer so genannten „Referenzanlage“ als Bemessungsgrundlage für die Erlösabsicherung herangezogen. Dadurch entstünden Anreize, sowohl bei der Investition als auch beim Betrieb nicht allein die produzierte Strommenge, sondern auch den Marktwert des Stroms in den Blick zu nehmen. Das könne zum Beispiel durch eine Kombination der PV-Anlage mit Batteriespeichern oder durch Windanlagen, die auch bei Schwachwind produzieren, geschehen.

Weiterhin brauche es marktbasierte Instrumente wie beispielsweise mehrjährige Stromlieferverträge (PPAs), um einer Anlage gerade in den ersten Betriebsjahren eine solide Basis zur Erlössicherung zu bieten. Damit lasse sich der staatliche Zuschussbedarf reduzieren. Gleichzeitig ermöglichten solche Handelsgeschäfte Stromversorgern, ihre Preise am zunehmend von Erneuerbaren Energien dominierten Strommarkt abzusichern.

Risikoaufschläge für PPA sinken

Die Kombination aus beiden Instrumenten könne Investoren gegen niedrige Strompreise absichern und damit Kapitalkosten senken. Gleichzeitig sinken dadurch auch die Risikoaufschläge für PPAs, wodurch beispielsweise die Nutzung von Grünstrom für Elektrolyseure in der Wasserstoffherstellung wirtschaftlicher wird. Solche Risikoaufschläge seien am Markt aktuell nach den Erfahrungen von Erlösabschöpfungen im Zuge des Ukrainekriegs üblich.

Um die Instrumente wirksam zu kombinieren, schlägt die Studie vor, dass Investoren im Rahmen des Ausschreibungsprozesses die Freiheit haben, den Umfang der staatlichen Absicherung zu wählen. Mit dem vorgeschlagenen Instrument kämen Mehrerlöse den Investoren nur dann zugute, wenn diese die entsprechenden Marktrisiken im Vorhinein übernehmen und auf die staatliche Absicherung verzichten. Mehrerlöse, die während der staatlichen Absicherungsphase erfolgen, würden hingegen einem Abschöpfungsmechanismus unterliegen. 

Der vorgeschlagene Investitionsrahmen könne ferner auf die bisherige staatliche EEG-Förderung folgen, wenn deren beihilferechtliche Genehmigung seitens der Europäischen Union Ende 2026 ausläuft. Zugleich sei er konform mit der Vorgabe der EU-Strombinnenmarktrichtlinie, dass staatliche Investitionsinstrumente bis 2027 beidseitig wirken müssen. Dabei geht es um gesicherte Zahlungen für Betreiber im Falle niedriger Strommarkterlöse, kombiniert mit einem Rückzahlungsmechanismus im Falle hoher Marktpreise.

Quelle: Agora Energiewende | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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