Für den Beschluss zum Emissionshandel konnten sich die Bundestagsfrationen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen miteinander verständigen. Die Gruppen von den Parteien Die Linke sowie BSW enthielten sich. FDP und AfD stimmten gegen das Gesetz.
Beschluss zum Emissionshandel überfällig
Die Zeit drängte die Parlamentarier:innen, weil EU-Richtlinien in nationales Recht zu überführen waren – und dies schon überfällig war. Es betrifft zwei Richtlinien (EU 2023/958 und 2023/959) zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind.
Während es in der Richtlinie 2023/ 958 um den Luftverkehr geht, wendet sich 959 dem Emissionshandelssystem zu. So ist demnach eine fortlaufende Reduktion von CO2-Zertifikaten vorgesehen. Sofern sich die Emissionen nicht in großer Menge – etwa durch den Einsatz erneuerbarer Energien – reduzieren lassen, ist mit einem deutlichen Anstieg der CO2-Preise zu rechnen. Der zweite europäische Emissionshandel (ETS 2) führt einen einheitlichen EU-weiten CO2-Preis in den Sektoren Gebäude, Verkehr und kleine Industrieanlagen ein. Verbunden ist dies zu Beginn mit einer Regelung zur Dämpfung der Preise.
Höhere CO2-Preise zu erwarten
Doch ab 2030 bilden sich nach den bisherigen Planungen die Preise frei auf dem Markt. „Es muss mit Zertifikatspreisen um die 200 Euro pro Tonne gerechnet werden“, erklärt dazu der Bundesrat. Er mahnt einen Schutzmechanismus vor allem für einkommensschwache Haushalte an. Dieser ist im ETS 2 aber nicht vorgesehen.
2025 liegt der CO2-Preis im deutschen Brennstoffemissionshandel bei 55 Euro je Tonne. Dies führt zu einem Aufschlag bei Erdgas von etwas mehr als einem Cent je Kilowattstunde und würde sich bei 200 Euro je Tonne auf rund 4 Cent/kWh erhöhen.
Die Beschlüsse des Bundestages zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz ändern das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG) und das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Sie sollen in Kürze nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Künftig ist das TEHG dann in vier Abschnitte gegliedert, die den Teilbereichen des künftigen EU-Emissionshandels entsprechen:
• stationäre Anlagen,
• Luftverkehr,
• Seeverkehr und
• Brennstoffemissionshandel.
Der Bundestag folgte in weiten Teilen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Eine Änderung gab es für den Abfallsektor. Es kam – anders als im Gesetzentwurf der Regierung vorgesehen– nicht zu einem Opt-in für die thermische Abfallbehandlung. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Union sperrten sich gegen eine Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf deutsche Abfallverbrennungsanlagen ab 2027.
Weitere Entscheidungen eilig
Wie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt, sei es nun an der Zeit, noch die technischen Rahmenbedingungen zu schaffen. „Hier ist Eile geboten“, so der VKU. Denn für eine Versteigerung von CO2-Zertifikaten für das Jahr 2026 sei noch eine Verordnungsermächtigung erforderlich. „Je länger dieser Prozess dauert, desto später würde eine Versteigerung starten können.“ Und das bedeute für Energieversorger erhebliche finanzielle Risiken. Ein Handel solle nicht erst im Erfüllungsjahr, sondern auch vorher möglich sein.
Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH