Neuer Abgrenzungsleitfaden: Photovoltaik-Montage Sache des Dachdeckers

Zurzeit arbeiten der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an einem neuen Abgrenzungsleitfaden. Der Abgrenzungsleitfaden ist Grundlage der täglichen Verwaltungspraxis der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern. Der neue Abgrenzungsleitfaden soll laut Informationen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) festlegen, dass die Photovoltaik-Montage auf Dächern eindeutig dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet ist.
Im Abgrenzungsleitfaden galt laut ZVDH bisher die Regelung zur Photovoltaik, dass die „reine Montage von Aufdachsystemen ohne Eingriff in die Dachunter- oder Fassadenkonstruktion“ ein Minderhandwerk sei. Somit galt es nicht als wesentliche Tätigkeit des Dachdeckerhandwerks, insbesondere bei durch Auflast aufgebrachte Anlagen.
Das hatte zur Folge, dass jede Person solche Arbeiten ausführen durfte. Eine Eintragung in die Handwerksrolle war nicht erforderlich und das haben die Handwerkskammern in der Regel auch nicht verlangt. Viele Gewerbemeldungen haben Betriebe laut ZVDH entsprechend formuliert, um die Eintragungspflicht zu umgehen. Der ZVDH hat jedoch stets betont, dass diese Zuordnung falsch ist, denn bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen wird immer in die Dachunterkonstruktion eingegriffen, sei es durch Veränderungen in der Statik oder bauphysikalische Auswirkungen. Dies hatte das VG Münster bereits in einem Urteil vom 17.12.2013 bestätigt. Das Gericht kam darin zu dem Schluss, dass beim PV-Einbau durch Auflast auch ein Eingriff in die Statik des Dachs stattfinde.
DC-Seite von Photovoltaik-Anlagen nun handwerksrechtlich beim Dachdeckerhandwerk
Nun hat der ZVDH mit Vertretern der Landesinnungsverbände DHKT und DIHK mit einer ausführlichen Erläuterung der zum Teil schwerwiegenden Mängel anhand von zahlreichen Schadensbildern überzeugt. Und so ist im neuen Abgrenzungsleitfaden der entsprechende Passus gestrichen. Damit sind alle Arbeiten auf der DC-Seite von Photovoltaik-Anlagen handwerksrechtlich eindeutig dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet und gelten als wesentliche Tätigkeiten des Berufs. Die eindeutige Zuordnung soll es künftig erleichtern, Verstöße zu ahnden und durch den ZVDH abmahnen zu lassen.
Der neue Leitfaden zur Abgrenzung der Tätigkeiten wird derzeit vom DIHK und dem DHKT auf den aktuellen Stand gebracht und in Kürze in der Neuauflage erscheinen. Damit das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für diese Problematik geschärft wird, hat der ZVDH die Webseite www.pv-dachdecker.de gestaltet, um Bauherren deutlich zu machen, dass die PV-Montage in Dachdeckerhände gehört.
Quelle: ZVDH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH