Widerspruch gegen VKU-Vorschläge zum Stopp der Photovoltaik-Vergütung

Photovoltaik auf dem Dach einer Gewerbehalle - Module in Ost-West-Ausrichtung mit relativ geringem NeigungswinkelFoto: Guido Bröer
In der vergangenen Woche hatte der Stadtwerke-Verband VKU mit einem gezielt vor den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD platzierten Positionspapier zur Förderung erneuerbarer Energien Aufsehen erregt. Die VKU-Vorschläge stoßen in der Regenerativbranche auf viel Kritik.

Nicht nur, aber auch in puncto Photovoltaik mahnt der Stadtwerke-Verband VKU in seinem 15-seitigen Papier einen „Neustart der Energiewende“ an, der sich vor allem an System- und Kosteneffizienz orientieren solle. Vor diesem Hintergrund macht der VKU eine ganze Reihe von Vorschlägen für die kommende Legislaturperiode. Manche erweisen sich bei genauerer Betrachtung als in der Gesetzgebung der Ampelkoalition bereits angelegt oder sogar schon beschlossen.

So ist beispielsweise die VKU-Forderung „Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP) oder alternativ Begrenzung der Einspeiseleistung von EE-Anlagen“ bereits durch die als „Solarspitzengesetz“ bekannte Novelle von EEG und EnWG seit Inkrafttreten des Gesetzes am 25. Februar möglich geworden. Allerdings auf freiwilliger Basis mittels flexibler Netzanschlussverträge. Der VKU möchte hingegen pauschal Druck ausüben, wo Netzanschlusspunkte nicht überbaut werden. Dort möchte der Verband die maximale Einspeiseleistung von Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen pauschal auf 50 Prozent begrenzen, diejenige von Windenergieanlagen auf 80 Prozent.

VKU gegen Stand-alone-Speicher

Den Speicherausbau möchte der VKU dementsprechend auf sogenannte Co-Lokation von Speichern mit Erzeugungsanlagen wie PV- oder Windkraftanlagen konzentrieren. Alleinstehende Speicherparks seien für die Investoren zwar aktuell am attraktivsten, weshalb sich deren Netzvoranfragen mittlerweile auf mehr als 250 GW summierten. Mangels eines tatsächlichen Bedarfs würden diese Speicher aber nie realisiert, so der VKU. Doch die Bearbeitung der vielen Anfragen binde bei den Netzbetreibern enorme Kapazitäten.

Für die von seinen Mitgliedern betriebenen Verteilnetze mahnt der VKU eine grundlegende Reform der Netzentgelte an, woran die Bundesnetzagentur auch bereits arbeite. Ein Vorschlag ist dabei ein kapazitätsbasiertes System mit einem Grundpreis, der sich an der 4,2-kW-Grenze aus § 14a EnWG orientiert, unterhalb derer im Fall kritischer Netzzustände der Netzbetreiber beispielsweise eine Wärmepumpe nicht abregeln darf. Der VKU schlägt vor: „Wer mehr Leistung beansprucht und mehr Strom verbraucht oder einspeist, sollte in jedem Fall stärker bzw. aufsteigend für die Finanzierung der Netzentgelte herangezogen werden.“

Kein Stopp der Photovoltaik-Förderung

Sehr viel Kritik provoziert der VKU mit seiner Forderung, die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zu beenden, sofern ihr Strom nicht direktvermarktet wird. Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagfraktion, Nina Scheer, die auch im neugewählten Bundestag als Abgeordnete vertreten ist, sagt dazu: „Angesichts des beträchtlichen Anteils, den das PV-Dachsegment einnimmt, wäre es verfehlt, gerade hier durch Direktvermarktungspflichten und Förderstopps die Anreize zu streichen und einen erneuten Solarenergie-Einbruch zu riskieren. Statt erfolgreiche Entwicklungen einzugrenzen, muss vielmehr auf diese reagiert werden, indem Speicher noch stärker angereizt werden – auch im Bestand. (…) Den Ausbau nun erst abzubremsen, um sich dann dem Vorwurf nicht ausreichender Erzeugung ausgesetzt zu sehen, wäre mehr als kurzsichtig.“

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) reagiert auf diesen und andere VKU-Vorschläge mit Unverständnis: Eine derart disruptive Abkehr von EEG-Fördersystem fordere bislang nur die AfD, konstatiert der Solarverband in einer Stellungnahme. Die VKU-Vorschläge würden „zu einem erheblichen Markteinbruch im Bereich der Solartechnik führen“. Der BSW-Solar verwies in diesem Zusammenhang auf eine Ende vergangenen Jahres durchgeführte Umfrage im Elektrohandwerk. Demnach würden sechs von zehn privaten Kunden im Falle eines Wegfalls der EEG-Förderung vom Kauf einer Solarstromanlage Abstand nehmen.

Der Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, Carsten Körnig, verweist darauf, dass der inzwischen sehr preiswerte Ausbau der Solarenergie nicht nur die Stromkosten von Solaranlagenbetreibern senke, sondern für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. „So wären ohne einen Ausbau der Solarenergie die Preise an der Strombörse im vergangenen Jahr rund 25 Prozent höher gewesen. Für Energieverbraucher bedeutet das rund 9 Milliarden Euro geringere Kosten.“

VKU will keine Sonderregeln für Agri-Photovoltaik

Eine weitere Forderung, mit der der VKU offenbar EEG-Kosten einzusparen hofft, bezieht sich auf Sonderregelungen für bestimmte ebenerdige Photovoltaik-Anlagen, die der Verband komplett abschaffen will. Als Beispiel nennt er Agri-PV-Anlagen, meint aber offenbar auch Parkplatz-PV und Floating-PV. Im Gegenzug möchte er alle Flächenrestriktionen für PV-Freiflächenanlagen aufheben und zusätzlich für EEG-geförderte Wind- und PV-Anlagen die Pachtpreise gesetzlich deckeln.

Dass der VKU „besonders flächeneffiziente Nutzungsformen ebenerdig errichteter PV-Anlagen wie z.B. Agri-PV-Anlagen“ nicht mehr anreizen wolle, nennt der BSW-Solar „nicht nachvollziehbar“. Körnig sagt: „Neben der Schaffung eines eigenes Ausschreibungssegments ist eine Privilegierung von Agri-PV-Anlagen geboten, um die land- und energiewirtschaftliche Doppelnutzung von Flächen zu erleichtern.“

VKU gegen Bürgerenergie-Privilegien

Auch alle teils erst in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte möchte die Führung des Stadtwerke-Verbandes aus dem EEG streichen. Das beträfe unter anderem deren Vorzugsbehandlung bei Ausschreibungen oder die Zusammenfassungsregeln bei Solarparks. Zwar lobt das VKU-Papier die akzeptanzfördernde Wirkung der Bürgerenergie für den Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich. Doch als wenn es sich bei den EEG-definierten Bürgerenergiegesellschaften um eine lästige Konkurrenz handele, argumentiert der VKU, Bürgerbeteiligungsmodelle seien durch viele Akteure wie Stadtwerke ohnehin bereits etabliert worden.

Starker Widerspruch gegen diese Sichtweise kommt erwartbar aus der Bürgerenergie-Szene. Martin Bialluch, Vorstandssprecher des Bündnis Bürgerenergie e.V. lehnt die Vorschläge des VKU, die Förderung von PV-Dachanlagen und alle Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte abzuschaffen, auf Anfrage der Solarthemen entschieden ab: „Gerade Bürger:innen, die die Energiewende mit ihrem Engagement aktiv voranbringen, werden so ausgebremst. Kommunen und Bürger:innen sind beide wichtige Akteure im Team Energiewende, die sich gut ergänzen und zusammenarbeiten sollten. Aber Stadtwerke können und sollen Bürgerenergie nicht ersetzen. Es braucht mehr und nicht weniger Bürgerenergie, deswegen gehen diese VKU-Vorschläge in die völlig falsche Richtung.“

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH

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