Klimaschutzverträge: EU stimmt neuer Förderrichtlinie zu

Die Europäische Kommission hat den Weg für ein zweites Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge frei gemacht, indem sie die überarbeitete Förderrichtlinie und den angepassten Förderaufruf genehmigt hat. Die beihilferechtliche Genehmigung der novellierten Fördergrundlagen ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Damit sind die Arbeiten an einer Optimierung der Klimaschutzverträge formell abgeschlossen. Über den Start eines zweiten Förderaufrufs entscheidet nun eine neue Bundesregierung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte in den vergangenen Monaten die erste Gebotsrunde der Klimaschutzverträge aus dem vergangenen Jahr ausgewertet und mit den anderen Ministerien Verbesserungen an der Förderrichtlinie und am Förderaufruf abgestimmt. Diese hatte der Bund der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt.
Nach den Erfahrungen aus dem ersten Gebotsverfahren im Jahr 2024 hat das BMWK die Förderrichtlinie für ein zweites Gebotsverfahren an verschiedenen Stellen überarbeitet. Hierbei hat das Ministerium auch Verbesserungsvorschläge aus der Wirtschaft aufgegriffen. Ziel ist unter anderem, das Programm für den Mittelstand leichter zugänglich und damit attraktiver zu machen. Außerdem sollen die Unternehmen flexibler auf unvorhergesehene Ereignisse und Entwicklungen reagieren können, indem beispielsweise größere Abweichungen von geplanten Emissionsminderungen möglich sind.
Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge mit relevanten Änderungen
Mit Blick auf Technologien und Energieträger gibt es gleich mehrere relevante Änderungen: So werden zum Beispiel die Hürden für den Einsatz von Wasserstoff gesenkt. Grundsätzlich förderfähig sind zudem – anders als im ersten Gebotsverfahren – Vorhaben, die zur Minderung von Treibhausgasemissionen Technologien zur Abscheidung von CO2 für die spätere Speicherung oder Nutzung verwenden (CCU/S). Dies ist besonders wichtig für Projekte aus den Sektoren Zement und Kalk sowie Chemie. Eine weitere Änderung betrifft Vorhaben, die der Herstellung von Industriedampf dienen. So kann Industriedampf nun unter gewissen Voraussetzungen als eigenständiges Industrieprodukt gefördert werden, ohne dass zwingend ein Konsortium gebildet werden muss.
Das Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt Unternehmen der energieintensiven Industrie dabei, in CO2-neutrale Produktionsanlagen zu investieren und diese langfristig zu betreiben. Die Unternehmen erhalten eine Absicherung gegen Preisrisiken etwa von Wasserstoff oder CO2-Zertifikaten durch den Ausgleich von Mehrkosten.
Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH