Neu: Energiekommune 4/25 – Zeitschrift für kommunalen Klimaschutz

Titelbild Energiekommune 4/2025
+++ Genoss:innen für die Wärmewende +++ Wie Kommunen 2025 von PV profitieren +++ Im Übergang zum 2-Prozent-Windflächen-Ziel +++ Gemeindefuhrpark unter Strom +++ Solarthermie fürs Leipziger Wärmenetz +++ Landesbaurecht soll es PV einfacher machen +++

Am 3. April ist die neue Ausgabe 4/25 der Zeitschrift Energiekommune erschienen. Energiekommune ist der Infodienst für den lokalen Klimaschutz.

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Dies sind die Schwerpunktthemen der Ausgabe 4/25:

Genoss:innen für die Wärmewende

Der Wärmesektor wird mehr und mehr ein Arbeitsgebiet für Energiegenossenschaften. Dabei nehmen sie auch die Wärmenetze in großen Städten in den Blick. Offen ist aber noch, ob auch große einzelne Wärmeerzeuger ein Aktionsfeld für Genoss:innen werden können.

PV für Kommunen im Jahr 2025

Die Voraussetzungen zur Nutzung von Solarstrom in kommunalen Gebäuden haben sich wieder etwas geändert. Die Preise sind gesunken. Doch nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes sind neue Regeln zu beachten.

Im Übergang zum Zwei-Prozent-Ziel

Infolge des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) ersetzt eine Positivplanung die bisherige Raumordnungspraxis für die Windkraft. Bis die neuen Verfahren greifen, müssen Branche sowie Genehmigungsbehörden und Kommunen aber den Übergang gestalten. Weil das nicht immer reibungslos lief, sind nun auf Bundes- und teilweise auf Länderebene weitere Sonderregelungen in Kraft getreten.

Gemeindefuhrpark unter Strom

Zunehmend setzen Kommunen bei der Beschaffung von Pkw auf elektrisch angetriebene Modelle. Gerade Kommunen, die noch am Anfang stehen, finden Unterstützung bei Beratungsstellen; es gibt hilfreiche Leitfäden und Online-Tools.

Solarthermie für Leipziger Wärme

Im Westen von Leipzig entsteht derzeit die mit 41 Mega­watt Leistung und etwa 65.000 m2 Bruttokollektorfläche größte Solarthermieanlage Deutschlands.

Landesbaurecht soll PV vereinfachen

Baden-Württemberg hat im März eine umfassende Reform der Landesbauordnung beschlossen, die den Ausbau von Photovoltaikanlagen erheblich vereinfacht, indem sie die Anlagen generell verfahrensfrei stellt. Hessen plant ähnliche Änderungen, verfolgt jedoch einen et­was anderen Ansatz. Beide Länderinitiativen gehen über die Standards der bundesweiten Musterbauordnung deutlich hinaus.

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