KfW: Heizungsförderung (BEG) 2025 vorerst noch weiter verfügbar

„Die Heizungsförderung steht Kunden weiter offen.“, erklärt Christine Volk, Pressesprecherin der KfW Bank gegenüber den Solarthemen. „Der Bund hat der KfW hierfür im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Mittel bereitgestellt.“ Und bewilligte Anträge sind laut Aussage der Bank sicher. Für alle Kund:innen, so Volk, die eine Zuschusszusage erhalten, sind die Fördermittel ab dem Zusagetag 36 Monate lang reserviert. Bis dahin muss der Umbau der Heizung abgeschlossen sein.
Zukunft der Heizungsförderung noch offen
Wie lange die Heizungsförderung in der derzeitigen Form noch läuft, hängt von der Regierungsbildung ab. Wie Volk erklärt, ende die vorläufige Haushaltsführung mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes, also nach dem Beschluss eines neuen Haushaltes durch den Bundestag. Zuvor muss die neue Bundesregierung den Bundeshaushalt aufstellen. Und bis zur Verkündung des neuen Haushaltes kann die KfW im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung weiterhin Förderzuschüsse für neue Heizungen und daran gekoppelte Finanzierungen vergeben.
Die beiden derzeit verhandelnden potenziellen Koalitionspartner Union und SPD haben in einem ersten Einigungspapier zu Klima und Energie angekündigt, eine Förderung von klimafreundlichen Heizungen fortsetzen zu wollen. Die neue BEG-Förderung kann sich aber durchaus von der jetzigen unterscheiden.
Kontinuität bei der Heizungsförderung
Die BEG läuft derzeit weiter mit den seit Anfang letzten Jahres geltenden Konditionen. Eine Übersicht dazu finden Sie in diesem Solarthemen-Artikel.
Dabei erfolgt die Zusage für die Förderung der Heizung durch die KfW Bank in der Regel sehr schnell und automatisiert, sofern alle benötigten Informationen und Dokumente vorliegen. Und nach Abschluss der Maßnahme sowie positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen überweist die KfW den Zuschuss auf das Bankkonto der Kund:innen. Das erfolge in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats der Nachweisprüfung, sagt Volk.
Wärmepumpen vorn
Seit dem Start der Heizungsförderung am 27. Februar 2024 hat die KfW bis zum 31. Dezember 2024 knapp 227.000 Anträge in der Heizungsförderung mit einem Volumen von insgesamt 3,3 Milliarden Euro zugesagt. Dabei war bei einigen Technologien von Monat zu Monat ein Anstieg zu verzeichnen, vor allem bei Wärmepumpen.

Grafik: Entwicklung der Antragszahlen im Jahr 2024 in der BEG nach Technologien je Monat (Quelle: KfW Bank, Grafik: Solarthemen)
Der Trend hält auch in diesem Jahr an. Im ersten Quartal 2025 lag die Zahl der Zusagen mit rund 88.000 nach Angaben der KfW Bank auf dem gleichen Niveau wie im 4. Quartal 2024. Dabei entfielen rund 80 Prozent der Zusagen im 1. Quartal auf Wärmepumpen. Der Anteil der Wärmepumpen war damit ebenfalls auf einem ähnlichen Level wie im 4. Quartal 2024. Der Gesamtbetrag für alle Heizungen bzw. auch Anschlüsse an Wärmenetze belief sich in den ersten drei Monaten 2025 auf insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro.
Einkommenszuschuss ein wichtiges Element der Förderung
Ausgewertet hat die KfW auch, wie oft die verschiedenen Boni in Anspruch genommen werden. Stark nachgefragt ist der Klimageschwindigkeitsbonus, der den Förderzuschuss auf bis zu 50 Prozent anhebt; die Basisförderung beträgt 30 Prozent und hinzukommen können maximal 20 Prozent für den Klimageschwindigkeitsbonus. Zu diesem Bonus hat die KfW im vergangenen Jahr 124.486 Zusagen ausgesprochen. Beim Einkommensbonus, der bis zu einem bestimmten Haushaltseinkommen der Antragsteller:innen möglich ist, lag die Zahl der Zusagen bei 45.533. Die Förderung steigt in Kombination mit Basis- und Klimageschwindkeitsbonus auf bis zu 70 Prozent.

Grafik: Entwicklung der Boni in der BEG im Jahr 2024 je Monat (Quelle: KfW Bank, Grafik: Solarthemen)
Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH