Grundbucheinsicht für Energieprojekte wird einfacher

Ipad mit Bild neuer Verordnung zur Erleichterung der GrundbucheinsichtFoto: Wencke Meckenstock
Mit einer neuen Verordnung erleichtert das Bundesjustizministerium den Zugriff auf Grundbuchdaten für den Ausbau von Wind- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes. Die Maßnahme soll Planungen beschleunigen und die Energiewende vorantreiben.

Unternehmen, die Wind- oder Solaranlagen errichten oder Verteilnetze ausbauen wollen, sollen künftig leichter Einsicht ins Grundbuch erhalten. Dies regelt die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze des Bundesjustizministeriums. Die Verordnung legt als Beitrag zur Energiewende fest, dass im Regelfall ein Anspruch auf Einsichtnahme besteht.

Erleichterter Zugang zu Grundbuchdaten

Um Eigentumsverhältnisse zu klären, sind Grundbuchdaten für Bauprojekte im Bereich erneuerbarer Energien entscheidend. Die neue Regelung verpflichtet die Grundbuchämter, den Unternehmen diese Informationen zukünftig einfacher bereitzustellen. Dafür wird ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme angenommen. Dadurch soll eine Hürde für den zum Gelingen der Energiewende notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien abgebaut werden.

Vorteile zur Energiewende

Die Verordnung soll Planungsverfahren beschleunigen und so den Ausbau von Stromnetzen, Wind- und Solaranlagen voranbringen. Sie ist Teil der Strategie für mehr Windenergie an Land und stellt einen Beitrag zur Energiewende dar. Auch unterstützt die Maßnahme den Abbau von Bürokratie. Die Bundesministerien für Justiz, Wirtschaft und Klimaschutz sowie Digitales und Verkehr haben sie gemeinsam entwickelt. 

Änderungen bei Grundbucheinsicht

  • Wer Windkraft- oder Solaranlagen plant oder betreibt, darf in der Regel auf Grundstücksdaten zugreifen, wenn diese Flächen für das Projekt relevant sind. Ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme liegt vor.
  • Liegt eine konkrete Planung zur Änderung, Erweiterung oder Neubau von Anlagen vor, etwa laut Netzausbauplan, besteht seitens der Netzbetreiber ebenfalls ein berechtigtes Interesse an einer Grundbucheinsicht.

Des Weiteren erfasst die Regelung Telekommunikationsanlagen, um landesweit die Digitalisierung voranzubringen. Der vollständige Verordnungstext des Bundesjustizministeriums ist hier online einsehbar. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begrüßt den Erlass der Verordnung als Beitrag zur Energiewende.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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