Steuerliche Forschungszulage: Reform und Mythen

Eine Glühbirne vor einer Tafel mit NotizenFoto: Mark Mags/ Pixabay über EPSA Deutschland
Die Bundesregierung will die steuerliche Forschungszulage reformieren. Mythen verhindern häufig eine Inanspruchnahme.

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht verbesserte Bedingungen für steuerliche Forschungsförderung vor. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland zu stärken sowie mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize für Unternehmen zu schaffen. Doch Mythen lassen die Forschungszulage häufig ungenutzt. Dies soll eine Reform ändern.

Geplante Schritte der Reform im Überblick

  • Höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen
  • Bürokratieabbau bei Anträgen und Nachweisen
  • Neues Forschungsdatengesetz ab 2025 geplant
  • Flexiblere Projektgestaltung
  • Investitionsziel: 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes sollen bis 2030 in F&E fließen

Diese Punkte sollen für Unternehmen aller Größen gelten und den Standort Deutschland unterstützen. Doch schon jetzt bleibt die 2020 eingeführte Forschungszulage oftmals ungenutzt. Woran liegt das?

Mythen zur Forschungszulage

Missverständnisse und Fehleinschätzungen verhinderten häufig eine Antragstellung, so die Fördermittelberater:innen von EPSA Deutschland.

Mythos 1: ‚Unser Unternehmen ist nicht förderfähig.‘
Tatsächlich sind Forschungszulagen themen- und branchenoffen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups sowie große Konzerne aus verschiedensten Branchen könnten profitieren. Dies gilt übergreifend von der Maschinenbau über Softwareentwicklung bis zur Biotechnologie. Die Forschungszulage kann zudem unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden.

Mythos 2: ‚Unser Projekt ist zu unspektakulär.‘
Es muss nicht gleich Grundlagenforschung sein. Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungs-Kriterien entsprechen. Das bedeutet Vorhaben, die Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit aufweisen, wie im Frascati-Handbuch definiert. Auch Prozessinnovationen oder experimentelle Entwicklungen fallen darunter.

Mythos 3: ‚Der Antrag ist zu kompliziert.‘
Viele scheuen den vermeintlichen Aufwand. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Externe Beratungen können bei der Antragstellung unterstützen.

Mythos 4: ‚Wir sind zu spät dran.‘
Eine Forschungszulage kann rückwirkend geltend gemacht werden. Für die Jahre 2021 bis 2023 sind das jeweils bis zu 1 Millionen Euro pro Jahr, für 2024 sogar bis zu 3,5 Millionen Euro. Um bei der nächsten Steuerfestsetzung davon zu profitieren, sollten Unternehmen schnell reagieren. Allerdings müssen Fristen eingehalten werden, sonst droht der Verlust der Förderung durch Verjährung.

Efe Duran Sarikaya, CEO EPSA Deutschland, sagt: „Für Innovationsverantwortliche, CFOs, Steuerabteilungen und Geschäftsführungen gilt: Wer rechtzeitig plant, sichert sich deutlich mehr finanzielle Mittel für seine Innovationsprojekte – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.“

Quelle: EPSA Deutschland GmbH | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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