Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommpern auch für Photovoltaik geplant

Aufbau eines Windparks in Mecklenburg-Vorpommern - das Beteiligungsgesetz wird auf Photovoltaik ausgeweitet.Foto: Guido Bröer
Aufbau eines Windparks in Mecklenburg-Vorpommern - das Beteiligungsgesetz wird auf Photovoltaik ausgeweitet.
In Mecklenburg-Vorpommern hat das Landeskabinett jetzt den Entwurf für eine Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes in die Verbändeanhörung geschickt. Es geht um eine Ausweitung auf Photovoltaik.

Neben Windmüllern sollen im Beteiligungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern künftig auch Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit mehr als 1 Megawatt zu einer finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürger:innen verpflichtet werden.

Die Absicht, das seit 2016 existierende, und damit älteste Beteiligungsgesetz eines Bundeslandes umfassend zu überarbeiten, hatte die rot-rote Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bereits in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 zu Protokoll gegeben. Denn das Gesetz gilt in seiner aktuellen Fassung als nicht mehr zeitgemäß. Bislang sieht es als Regelfall verpflichtende Angebote für eine 20-prozentige gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Kommunen bzw. Sparprodukte für Bür­ger:in­nen vor. Zwischenzeitig hat der Landesgesetzgeber als Ersatzoption eine Direktzahlung von 0,2 Cent/kWh analog zu § 6 EEG ergänzt. Die aktuelle Novelle soll allerdings weit darüber hinaus gehen und vor allem viel flexiblere Verhandlungslösungen zwischen Kommunen und Projektierern ermöglichen.

Beteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Direktzahlungen künftig möglich

Künftig sollen gleichrangig neben Kommunalbeteiligungen an Betreibergesellschaften und Direktzahlungen auch beispielsweise Direktzahlungen an Vereine und Haushalte sowie Strompreisgutschriften auf dem Verhandlungsweg möglich werden. Als Maßstab für die Höhe der Beteiligung setzt die Landesregierung für Windenergieprojekte 0,3 Cent je produzierte Kilowattstunde zugunsten der Kommune nebst weiteren 0,3 Cent für Bürgerinnen und Bürger an. Für Solarparks liegt die Messlatte etwas tiefer: bei zweimal 0,2 Cent. Falls sich Vorhabenträger und Kommunen nicht einigen, würde nach dem Entwurf eine Ersatzabgabe von 0,8 Cent an die Landeskasse fällig.

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE MV) begrüßt die Novellierung zur flexibleren Beteiligung der Kommunen grundsätzlich. Zusammen mit dem Regionalverband des Windenergieverbands BWE kritisiert er aber die Höhe der vorgesehenen Beteiligung. Der Entwurf der Landesregierung lasse „jedes Augenmaß vermissen“, heißt es in einer Pressemitteilung der beiden Verbände. Mit bis zu 0,8 Cent pro Kilowattstunde könnten viele Projekte nicht mehr wirtschaftlich realisiert werden.

Bemerkenswert ist, dass der Gesetzentwurf die noch in den Kinderschuhen steckenden „besonderen Solaranlagen“, also unter anderem Agri-PV, von der gesetzlichen Beteiligungspflicht ausnehmen will. Aufgrund restriktiver Ausbaugrenzen der Landesregierung für klassische PV-Parks zeichnet sich allerdings in Mecklenburg-Vorpommern derzeit ein starker Trend hin zu großen Agri-PV-Projekten ab. Aus Sicht der betroffenen Kommunen wäre die Ausnahme für Agri-PV schwer nachvollziehbar.

Autor: Guido Bröer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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