Expert:innen schlagen neues Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) vor

Erstellt hat die Gruppe das Gutachten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2021 bis 2024. Und es widerspricht teils dem gerade vorgelegten Koalitionsvertrag von Union und SPD. Darin erklären die Parteien zur Novelle des GEG: „Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.“ Einer der Mitautoren der Studie, Klaus Lambrecht, erklärt mit Blick auf den Koalitionsvertrag und die Erkenntnisse der Studie: „Das passt nicht zusammen.“
So weist die Studie darauf hin, dass in der EPBD die Hauptanforderungsgröße für die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die „Gesamtprimärenergie“ ist.
Bei der Fortentwicklung des GEG, das in Einklang mit der EPBD zu bringen ist, verfolgen die Institute einen pragmatischen Ansatz. So werden wieder Referenzgebäude definiert und auf einen aktuellen Stand angepasst.
Ein wesentliches Ziel der EPBD sind Nullemissionsgebäude. Die Studie erläutert, was dies für das GEG bedeutet. Dabei ist der EU-Richtlinie folgend klar, dass ein Gebäude an seinem Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen darf. Die Richtlinie geht also deutlich über die Anforderungen des GEG hinaus. Ab 2030 dürften, so die Studie, somit keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr installiert werden, in denen fossile Brennstoffe zum Einsatz kommen; für öffentliche Gebäude gilt dies ab 2028.
Ziel für Gebäudeenergiegesetz: etwas besser als Effizienzhaus 55
Die Studie definiert zwei neue Gebäudestandards für ein mögliches neues Gebäudeenergiegesetz. Der bessere geht dabei etwas über den jetzigen Effizienzhaus-55-Standard hinaus. Damit wäre in Kombination zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung das Level eines Nullemissionsgebäudes erreichbar. Für den Anschluss an ein Wärmenetz wäre es aber wohl erforderlich, die Treibhausgasfaktoren für die Fernwärme zu überarbeiten und die geplante Dekarbonisierung der Fernwärme zu berücksichtigen.
Zudem macht die Studie einen Vorschlag, wie Energieeinsatz und Treibhausgasemissionen, die mit dem Bau verbunden sind, zu berücksichten sind. Dabei raten die Autor:innen davon ab, eine Gesamttreibhausgasbilanz, die Bau, Betrieb und Abriss eines Gebäudes berücksichtigt, zu erstellen.
Um solare Gewinne besser zu berücksichtigen und mehr gestalterische Freiheit zu erlauben, schlägt das Gutachten außerdem vor, anstelle des spezifischen Transmissionswärmeverlustes, der in sehr effizienten Gebäudekonzep- ten wesentliche Nachteile aufweise, den Heizwärmebedarf als neue Anforderungsgröße zu wählen.
Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH