Landgericht Koblenz: Händler muss Senec-Speicher zurücknehmen

m Bild ein Umriss einer Batterie mit Feuer als Symbol für Brände von Stromspeichern.Foto: Video Rendal / stock.adobe.com
In seltenen Fällen können Batteriespeicher überhitzen und Feuer fangen.
Nach den Langerichten Bielefeld und Stuttgart hat nun auch das Landgericht Koblenz einen Händler zur Rücknahme eines Senec-Speichers verpflichtet. Dieser war aus Sicherheitsgründen abgeregelt worden.

Das Landgericht Koblenz hat am 10. April 2025 einen Händler zur Rücknahme des Senec-Speichers und zur Rückzahlung von 11.621,40 € an eine Kundin verurteilt (Az.: 9 O 200/24). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Verfahren auf Seiten der Verbraucherin geführt. Zuvor hatten auch die Landgerichte Bielefeld und Stuttgart Händler zur Rücknahme verpflichtet. Das Landgericht Koblenz bestätigte nun: Die von Senec nachträglich vorgenommene Drosselung der Speicherkapazität auf nur noch 70 Prozent der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung stellt einen erheblichen Sachmangel dar. Senec steht seit 2022 in der Kritik, weil in Stromspeichern Brände oder Verpuffungen aufgetreten sind.

Hier das Wichtigste aus dem Urteil aus der Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer:

  • Der betroffene Batteriespeicher Senec.Home V3 hybrid duo (5,0 kWh) war im Jahr 2022 installiert worden. Bereits 2023 hatte Senec die Ladekapazität auf 70 % reduziert. Gleichzeitig wurden Lade- und Entladeleistung halbiert.
  • Ein Stromspeicher, der dauerhaft nur 70 % seiner Kapazität bietet, entspricht nicht dem vertraglich geschuldeten Leistungsversprechen.
  • Die Leistungsdrosselung stellt einen erheblichen Mangel dar – auch wenn sie technisch begründet sei.
  • Die Reduzierung der Kapazität war nicht nur vorübergehend: „Schon daraus ergibt sich, dass eine uneingeschränkte Wiederherstellung der Speicherkapazität nicht beabsichtigt ist.“
  • Die Klägerin durfte ohne Nachbesserungsfrist zurücktreten, da der Händler keine Einflussmöglichkeit auf die Drosselung durch Senec hatte.
  • Das Gericht wies auch das Argument der Unerheblichkeit des Mangels zurück: „Eine Reduzierung der Speicherkapazität von über 30 % überschreitet offenkundig die Schwelle zur Erheblichkeit.“
  • Die Rückzahlungspflicht des Händlers umfasst auch Montagekosten und Garantieverlängerung.
  • Die Klägerin muss sich lediglich Nutzungsvorteile in Höhe von 1.450,84 € anrechnen lassen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Urteil Relevanz für andere Senec-Verfahren. Die Drosselung eines Batteriespeichers sei ein Sachmangel, auch wenn sie aus Sicherheitsgründen erfolgt. Ein Rücktritt sei auch ohne Nachbesserungsfrist möglich, wenn der Händler keine Möglichkeit zur Behebung hat. Händler haften, auch wenn die technische Maßnahme vom Hersteller stammt.

Senec hat vergangenen Sommer eine Batterietauschaktion angekündigt. Doch laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer müssen viele Kund:innen zu lange auf akzeptable Lösungen des Herstellers warten.

Stromspeicher-Probleme auch bei LG Energy Solution

Der Fall Senec ist laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kein Einzelfall für Brände von Stromspeichern. Auch beim Hersteller LG Energy Solution soll es aktuell zu Rückrufen und Sicherheitswarnungen kommen. Nach einer Haus-Explosion in Schönberg in Schleswig-Holstein hätte das in Südkorea ansässige Unternehmen LG Energy Solution nach Medienberichten bestimmte Stromspeicher zurückgerufen. Der in dem Haus installierte Speicher von LG stünde im Verdacht, eine Rolle bei der Explosion gespielt zu haben. Die polizeilichen Ermittlungen seine noch nicht abgeschlossen. In direkter Reaktion auf die Explosion in Schönberg soll LG eine Rückrufaktion für bestimmte Heimspeicher-Modelle gestartet haben. Betroffen seien vor allem die Modelle LG RESU 10H und LG RESU 7H, die zwischen 2017 und 2019 produziert wurden. Diese Speicher können laut Hersteller überhitzen und in seltenen Fällen Feuer fangen.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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