Klage gegen die besondere Ausgleichsregelung im EEG

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de
Die besondere Ausgleichsregelung nimmt stromintensive Unternehmen von der EEG-Umlage aus. Sie war von Anfang an verfassungsrechtlich umstritten. Jetzt wird die Solarinitiative ein Normenkontrollverfahren anstrengen. Es gibt die Möglichkeit, diese Klage zu unterstützen.
Eurosolar erklärt sich solidarisch mit der erwarteten Normenkontrollklage der beiden Solarpreisträger Sonneninitiative e.V. und ihrem Anwalt Dr. Peter Becker gegen die besondere Ausgleichsregelung im EEG.

Die Sonneninitiative hat gegenüber dem Netzbetreiber Amprion den fraglichen Teil der EEG-Umlage einbehalten. Amprion hat daraufhin auf Zahlung geklagt. Vermutlich wird die Sonneninitiative jetzt nach geltendem Recht verurteilt. Danach kommt das angestrebte Normenkontrollverfahren, um das es eigentlich geht. Dr. Axel Berg, Vorsitzender der deutschen Sektion von Eurosolar, freut sich: „Die Klage verteidigt die Interessen der benachteiligten, nichtprivilegierten Verbraucher. Zu denen gehören genau diejenigen, die die Energiewende tragen.“
Eingeführt nach Protesten der Großindustrie
Die Ausgleichsmechanismus-Verordnung wurde 2003 nach Protesten der Großindustrie über zu hohe Kosten eingeführt. Sie war von Anfang an verfassungsrechtlich umstritten und wurde gleichwohl seitdem von der Bundesregierung permanent erweitert. Mit der Entlastung soll eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen vermieden werden. Einen Nachweis der Gefährdung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit muss aber niemand erbringen – bis heute nicht. Inzwischen sind über 2.000 Unternehmen teilweise befreit und damit ungefähr die Hälfte des deutschen Industriestroms. Dies wird von den nichtprivilegierten Unternehmen und Haushalten finanziert.
Glücksfall Solarinitiative
Der Solarinitiative e.V. gehört zu den ganz wenigen, die überhaupt praktisch gegen den besonderen Ausgleichsmechanismus vorgehen können. Einem normalen Stromverbraucher wird der Strom abgestellt, wenn er Teile der Rechnung einbehält. Einem privaten Stromerzeuger, der neben dem umlagepflichtigen Eigenverbrauch auch einspeist, würde ein Teil der Vergütung einbehalten. Nur diejenigen, die wie die Solarinitiative Strom an einen Dritten im Gebäude liefern, werden zwar von den Übertragungsnetzbetreibern veranlagt, haben sonst aber keine weitere Vertragsbeziehung mit dem ÜNB.
17 Mrd. Euro Entlastung per anno
Die stromintensiven Unternehmen werden nicht nur durch die besondere Ausgleichsregelung entlastet. Hinzu kommen Ausnahmeregelungen bei der Energie- und Stromsteuer, der EEG-Umlage durch Eigenverbrauchsvergünstigungen für Großverbraucher, den Konzessionsabgaben, den Netznutzungsentgelten, der KWK-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und beim Emissionshandel. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) hat ausgerechnet, dass die stromintensiven Konzerne 2016 in Höhe von 17 Milliarden Euro entlastet wurden. Davon entfielen 6,5 Milliarden Euro auf die besondere Ausgleichsregelung als Ausnahme bei der EEG-Umlage.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Unterstützung der Klage sind verfügbar unter: https://www.sonneninitiative.org/home.html.
15.10.2018 | Quelle: Eurosolar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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