PV-Balkon-Module: Gerätenorm kommt 2020
Aktuell entwickelt die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) im Auftrag des VDE die für Solarsteckdosengeräte finale Gerätenorm. Diese soll für alle Produkte einheitliche Standard für den sicheren Betrieb gewährleisten. „Die Norm wird nicht mehr in diesem, aber voraussichtlich im nächsten Jahr kommen“, sagte Markus Vietzke dem Solarserver. Vietzke vertritt die DGS in der verantwortlichen Kommission.
Verbraucher sollten aber auf keinen Fall so lange warten, um sich ein PV-Modul zum Einstecken in die Dosen anzuschaffen. Schon jetzt verfügten viele Produkte über den DGS-Sicherheitsstandard, der den verlässlichen Betrieb garantiere.
Ende April war eine andere zentrale Norm, die VDE-AR-N 4105, novelliert in Kraft getreten. Seitdem können Verbraucher Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie dato über einen Elektroinstallateur. Verabschiedet wurde sie in einem Normierungsverfahren vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), das in Deutschland die Regeln für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen erarbeitet.
Beim Betrieb von Steckdosen-Solarmodulen sei zu beachten, dass sich der Stromzähler nicht rückwärts drehen könne. Denn das könnte für die Verbraucher im extremsten Fall zur Abschaltung durch den Netzbetreiber und Nachforderungen des Finanzamtes wegen entgangener Abgaben auf den Strom führen.
Zwar seien die meisten Haushalte noch mit Drehscheibenzähler ausgerüstet, die mit „hoher Wahrscheinlichkeit keine Rücklaufsperre haben“, so Vietzke. „Doch manche Netzbetreiber bieten mittlerweile einen kostenlosen Zählertausch an.“ Neue digitale Zähler sind meist mit einer Rücklaufsperre ausgestattet.
Die Novelle der VDE-AR-N 4105 war der zweite Erfolg der DGS-Arbeitsgruppe Pvplug für die dezentrale und bürgernahe Solarenergie. 2017 hatte das Team bereits erreicht, dass die PV-Module an normale Haushaltsstromkreise angeschlossen werden dürfen. Einsprüche von mehr als 900 Bürgerinnen und Bürger hätten nun dazu geführt, dass durch die jüngste Novelle eine zweite zentrale Normungs-Hürde beseitigt wurde.
Nicht ganz geklärt ist bisher die Frage, ob Verbraucher ihre Steckdosen-Solargeräte auch bei der Bundesnetzagentur in das dortige Marktstammdatenregister eintragen müssen. Eine Pflicht existiere nur für ortsfeste Steckdosen-Solargeräte, so die DGS. In manchen Fällen ist eine Abgrenzung schwer. Der DGS betont, dass eine Anmeldung prinzipiell schnell und unbürokratisch erledigt werden kann.
26.4.2019 | Quelle: DGS – pre | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH