Grüne PPA sind Übereinkommen zweier Parteien zur Lieferung von regenerativem Strom. Die Abkürzung PPA steht für Power Purchase Agreement. Grüne PPA sind ein wachsender Markt. Hintergrund ist neben den gefallenen Stromgestehungskosten für regenerative Energien die wachsende Nachfrage von Unternehmen. Immer mehr Konzerne stellen Pläne auf, wie sie in Zukunft CO2-neutraler werden wollen. PPA sind dafür ein Kernelement.
Grüne PPA ohne Förderung
Über viele Jahre machten feste und hohe Einspeisevergütungen – etwa nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) – solche Stromlieferverträge für Grünstromerzeuger wirtschaftlich unattraktiv. In den USA haben Power Purchase Agreements eine längere Geschichte. So haben fehlende Einspeisevergütungen insbesondere in sonnenreichen Bundesstaaten bilaterale Grünstromabkommen begünstigt. Dazu kam bei der Photovoltaik ein insbesondere durch China forcierter Preisverfall, der die Stromgestehungskosten immer stärker senken half.
PPA beinhalten also in der Regel immer Strom, der keine staatliche Förderung erhält. In Deutschland sind das zum Beispiel alle PV-Anlagen größer 20 Megawatt (MW), die weder eine Vergütung erhalten noch an Ausschreibungen teilnehmen können. Außerdem vermarkten Windenergie-Altanlagen (Ü20), die keine Förderung mehr erhalten, ihren Strom via PPA. Ein weiterer künftiger Markt für PPA sind große Offshore-Windparks, bei denen die Entwickler bei den Ausschreibungen eine Nullgebotsstrategie verfolgen.
Die grüne Eigenschaft des Stroms wird dabei extra vermarktet, und zwar in Form von Herkunftsnachweisen. Die grüne Herkunft bietet den Käufern die Möglichkeit, zum Beispiel eigene CO2-Minderungspflichten nachzuweisen.
PPA Produzenten
Für den Abschluss von PPA im Bereich Wind und Solar gibt es verschiedene Konstellationen. Auf der einen Seite stehen die Produzenten des regenerativen Stroms. Das ist zum Beispiel ein Entwickler oder ein klassischer Versorger, der zu diesem Zweck einen Photovoltaikpark baut und betreibt. Dabei können die Entwicklung des Projektes, seine Finanzierung und sein Betrieb auch in jeweils unterschiedlichen Händen liegen.
Auf der anderen Seiten stehen die Abnehmer des grünen Stroms. Dazu zählen zum Beispiel Stromversorger, die so ihr eigenes Erzeugungsportfolio nachhaltiger gestalten, oder Unternehmen, die damit die regenerative Quote ihres Stromverbrauchs erhöhen. Bei einem PPA geht es immer um konkrete Erzeugungsanlagen, die den Strom liefern.
PPA Solar und Wind: Physisch oder virtuell
Die Partner können ganz klassisch die physische Lieferung des Stroms vereinbaren. Dabei sorgt der Erzeuger dafür, den Strom in den Bilanzkreis des Abnehmers zu liefern. Bei On-Site-PPAs befinden sich die Erzeugungsanlagen auf dem Gelände des Abnehmers oder sind mit einer Direktleitung verbunden.
Weitaus mehr Potenzial bieten rein finanzielle Abschlüsse, also synthetische oder virtuelle PPA. Dabei halten die Vertragspartner fest, dass der in den betreffenden Anlagen erzeugte Grünstrom vor Ort produziert, eingespeist, aber nicht zum Kunden geliefert wird. Stattdessen bezieht der Käufer eine vereinbarte Menge des Stroms über den klassischen Einkauf wie etwa den Großhandelsmarkt. Der Käufer erwirbt vom Erzeuger zusätzlich in der Regel grüne Herkunftsnachweise des über den PPA erzeugten Stroms. Synthetische PPA dienen also im Prinzip nur dem Austausch der grünen Eigenschaft des Stroms. Das ermöglicht länderübergreifende PPA. Denn die physische Lieferung von Solarstrom aus einem spanischen Park an einen Verbraucher in Deutschland wäre technisch aufwändig und ökonomisch teuer.
PPA-Verträge beinhalten mehrere zentrale Bausteine für die Energie. Zunächst definieren sie die jeweiligen Erzeugungsanlagen, die den Strom produzieren. Außerdem enthalten die Verträge Preise und Laufzeiten. Standard-PPA für PV-Strom sind meistens um einen Fixpreis herum gestaltet. Die Laufzeiten betragen zwischen acht und 15 Jahren. Bei PPA für Ü20-Windenergieanlagen liegen die Laufzeiten dagegen nur bei ein bis zwei Jahren.
PPA Preise für Gewerbe und Industrie
Bei Solarstrom-PPA bestehen große Abnehmer wegen der langen Laufzeiten auf eine flexible Preisgestaltung. So können die Konditionen über die Laufzeit an einen Inflationsindex gekoppelt sein. Außerdem gibt es Verträge mit Preiskorridoren, die Chancen und Risiken bei schwankenden Preisen abbilden. Dabei richtet sich der Korridor an einem Vergleichs-Marktpreisindex aus. Bis zu einem bestimmten Ober- und Unterwert folgt der im PPA vereinbarte Preis diesem Vergleichspreis. Die Chance für Verkäufer besteht darin, bei einem höheren Marktpreis mit dem PPA auch höhere Erlöse zu erzielen. Bei den Abnehmern ist es umgekehrt, sie profitieren von fallenden Marktpreisen.
Ganz ähnlich funktionieren Differenzkontrakte. Hierbei ist der Preis allerdings festgelegt, und zwar als Differenz zwischen den schwankenden Marktpreisen und einem vorher vereinbarten Wert. Hiermit sichern sich Unternehmen gegen steigende und volatile Strompreise ab.
Zu den Vertragsinhalten kann auch das Redispatch im Stromnetz zählen, also die Abregelung von Kapazitäten, denn ein solcher Eingriff kann die Sicherheit der Versorgung für den Kunden in Frage stellen. Deshalb können Regelungen zum Umgang mit der Kompensation, die der Erzeuger für die Abregelung erhält, Eingang in die Vertragsgestaltung finden.
PPA für Stadtwerke und KMU
Differenzkontrakte und ähnliche Konstruktionen sind komplex und werden deshalb vor allem von Großunternehmen abgeschlossen. Sie erfordern außerdem eine gewisse Größenordnung, fangen deshalb häufig erst im Gigawattstunden-Bereich an.
Doch auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es Standard-PPA-Verträge. So hat die Deutsche Energieagentur (Dena) einen Mustervertrag für den deutschen Markt vorgelegt. Er soll KMU und Stadtwerken unkompliziert helfen, einen Liefervertrag über grünen Strom abzuschließen. Der Vertrag geht dabei von einer konstanten Lieferung (Band) aus.
PPA: PV ohne Förderung
PPA sind ein wichtiger Treiber für den Bau von Neuanlagen. Denn hohe Investitionen lassen sich so sicher refinanzieren. Zugleich müssen Unternehmen nicht selbst die regenerative Stromerzeugung investieren. Ein Abnahmevertrag für den Strom erleichtert die Gespräche der Projektentwickler mit den Banken.
Neue Geschäftsmodelle
Mit dem Ende der EEG-Vergütung kommen immer mehr Altanlagen für eine PPA-Vermarktung in Frage. Auch für neue Kundengruppen, wie kleinere und mittlere Unternehmen sowie Haushaltskunden mit Standardlastprofilen, kann dieser Markt als Alternative zum klassischen Ökostromeinkauf interessant werden. Denn PPA bieten Strom aus ganz konkreten Anlagen. Dieser Markt ist noch am Anfang und bietet Chancen zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle.
PPA: Solarparks dominieren
Laut einer Analyse der Hamburg Commercial Bank (HCOB) schlossen Partner 2020 in Europa Unternehmens-Verträge in einer Größenordnung von 1,8 Gigawatt (GW) ab. Bezogen auf die einzelnen Staaten gab es 2020 in Schweden, Norwegen, dem Vereinigten Königreich, Spanien und Finnland die meisten Abschlüsse.
Die Deutsche Energieagentur sieht für PPA bis 2030 ein enormes Potenzial. Bis dahin könnten bis zu 192 Terrawattstunden (TWh) über PPAs finanziert werden. Das entspricht ca. 25 Prozent des vom BMWK 2022 prognostizierten Strombedarfs von 750 TWh. Zum Vergleich: Ende 2023 lag das PPA-Volumen in Deutschland bei rund 20 TWh.
Volatile Preise
2023 haben sich die PPA-Preise für neue PV-Freiflächenanlagen in Deutschland im Zuge nachgebender Notierungen an den Strombörsen nach unten entwickelt. Laut Analysten lagen sie im Dezember 2023 bei zehanjähriger Laufzeit bei etwa 60 Euro je Megawattstunde. Anfang 2023 waren es noch mehr als 80 Euro gewesen. Die Preise bewegen sich dabei um etwa 20 Prozent unterhalb der Terminmarktpreise für Grundlaststrom.
Höhere Abschlüsse können Ü20-Windenergieanlagen realisieren. Laut den Marktbeobachtern lagen die PPA-Preise im Dezember 2023 bei bis zu 90 Euro. Hintergrund dafür sind die deutlich kürzeren Laufzeiten.
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